Tarife
Ambulante Pflege gemäss KVG
Die Kosten bei der ärztlich verordneten Pflege, Fachberatung und Bedarfsabklärung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie der öffentlichen Hand übernommen.
Der Leistungsvertrag Pflege sieht vor, dass Klientinnen und Klienten ab 65 Jahren einen Kostenbeitrag an die von der Spitex erbrachten Leistungen zu tragen haben. Dieser Kostenbeitrag beträgt bei Einsätzen ab einer Stunde höchstens Fr. 15.35 pro Tag. Bei Einsätzen von weniger als einer Stunde reduziert sich der Kostenbeitrag prozentual. Die Patientenbeteiligung ist zusätzlich zum Selbstbehalt und der Franchise zu bezahlen.
Tarife für Leistungen gemäss Beschrieb in der KLV Art. 7. Abs. 2 lit. a - c
Finanzierung über obligatorische Krankenkassendeckung
Abklärung und Beratung | CHF | 76.90 pro Stunde |
Behandlungspflege | CHF | 63.00 pro Stunde |
Grundpflege | CHF | 52.60 pro Stunde |
Finanzierung über Unfalldeckung
Abklärung und Beratung | CHF | 114.96 pro Stunde |
Behandlungspflege | CHF | 99.96 pro Stunde |
Grundpflege | CHF | 90.00 pro Stunde |
Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung
Tarife für HW-Leistungen
Leistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen (mind. 1 Stunde / Stunden werden auf 10 Minuten aufgerundet) |
CHF | 47.00 pro Stunde |
Material
Reinigungsmittel (nur falls gewünscht) |
CHF | 2.00 pro Einsatz |
Pauschalen
Wegpauschale (wenn Einsätze nicht mit Pflegeeinsatz kombiniert sind) |
CHF | 6.00 pro Tag |
Mahlzeitendienst
Von einigen Gemeinden erhalten wir eine finanzielle Unterstützung, deshalb gibt es unterschiedliche Tarife je nach Gemeinde.
Tarife für Mahlzeiten
Gemeinden mit Unterstützung
Laupen Mühleberg Frauenkappelen |
CHF | 22.00 |
Gemeinden ohne Unterstützung
Kriechenwil Wileroltigen Gurbrü Ferenbalm |
CHF | 24.00 |
Ergänzungsleistungen
Ungedeckte Spitex-Kosten der Pflege und Hauswirtschaft können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die nötigen Unterlagen einzuholen und bei den entsprechenden Stellen einzureichen.
Die Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde gibt Ihnen dazu weitere Informationen.
Abrechnung
Wir erfassen unsere Leistungen elektronisch. Die kassenpflichtigen Leistungen verrechnen wir direkt an die Krankenkassen, für die übrigen Leistungen erhalten Sie von uns eine Monatsrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.