Tarife

Ambulante Pflege gemäss KVG

Die Kosten bei der ärztlich verordneten Pflege, Fachberatung und Bedarfsabklärung werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie der öffentlichen Hand übernommen.

Der Leistungsvertrag Pflege sieht vor, dass Klientinnen und Klienten ab 65 Jahren einen Kostenbeitrag an die von der Spitex erbrachten Leistungen zu tragen haben. Dieser Kostenbeitrag beträgt bei Einsätzen ab einer Stunde höchstens Fr. 15.35 pro Tag. Bei Einsätzen von weniger als einer Stunde reduziert sich der Kostenbeitrag prozentual. Die Patientenbeteiligung ist zusätzlich zum Selbstbehalt und der Franchise zu bezahlen.

Tarife für Leistungen gemäss Beschrieb in der KLV Art. 7. Abs. 2 lit. a - c

Finanzierung über obligatorische Krankenkassendeckung

Abklärung und Beratung CHF 76.90 pro Stunde
Behandlungspflege CHF 63.00 pro Stunde
Grundpflege CHF 52.60 pro Stunde

Finanzierung über Unfalldeckung

Abklärung und Beratung CHF 114.96 pro Stunde
Behandlungspflege CHF 99.96 pro Stunde
Grundpflege CHF 90.00 pro Stunde

Hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung

Tarife für HW-Leistungen

Leistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen
(mind. 1 Stunde / Stunden werden auf 10 Minuten aufgerundet)
CHF 47.00 pro Stunde

Material

Reinigungsmittel
(nur falls gewünscht)
CHF 2.00 pro Einsatz

Pauschalen

Wegpauschale
(wenn Einsätze nicht mit Pflegeeinsatz kombiniert sind)
CHF 6.00 pro Tag

Mahlzeitendienst

Von einigen Gemeinden erhalten wir eine finanzielle Unterstützung, deshalb gibt es unterschiedliche Tarife je nach Gemeinde.

Tarife für Mahlzeiten

Gemeinden mit Unterstützung

Laupen
Mühleberg
Frauenkappelen
CHF 22.00

Gemeinden ohne Unterstützung

Kriechenwil
Wileroltigen
Gurbrü
Ferenbalm
CHF 24.00

Ergänzungsleistungen

Ungedeckte Spitex-Kosten der Pflege und Hauswirtschaft können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Es obliegt grundsätzlich Ihnen, die nötigen Unterlagen einzuholen und bei den entsprechenden Stellen einzureichen.

Die Pro Senectute oder die Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde gibt Ihnen dazu weitere Informationen.

Abrechnung

Wir erfassen unsere Leistungen elektronisch. Die kassenpflichtigen Leistungen verrechnen wir direkt an die Krankenkassen, für die übrigen Leistungen erhalten Sie von uns eine Monatsrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.

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